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Rauchwarnmelder
In Aufenthaltsräumen* von Wohnungen – ausgenommen der Küche – sowie in Gängen, welche als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen, muss jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden. Die Rauchwarnmelder müssen so montiert werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Rauchwarnmelder tragen erheblich zur Früherkennung von Bränden bei, somit können Einsatzkräfte schneller alarmiert und größere SchädenWeiterlesen
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Erste Löschhilfe
In jedem Haus kann ein Feuer ausbrechen, deswegen ist es sinnvoll, Mittel für die erste Löschhilfe in den eigenen vier Wänden zu haben. Schaumlöscher eignen sich sehr gut für Innenräume und dienen zum Löschen von festen und flüssigen Stoffen. Hingegen kann in Garagen und im Freien ein Pulverlöscher die bessere Variante sein. Im Falle einesWeiterlesen